I. Gegenstand des Vertrages
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Daniel Grill Unternehmensberatung regeln die Erbringung von Beratungs-, Trainings- oder sonstigen Dienstleistungen für alle ihr erteilten Aufträge.
II. Vertragsabschluss
Angaben zu vertraglichen Leistungen in Angeboten der Daniel Grill Unternehmensberatung sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Daniel Grill Unternehmensberatung einen Auftrag schriftlich bestätigt hat. Mündliche und telefonische Aufträge bedürfen ebenso wie Ergänzungen und Änderungen bestehender Verträge und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der schriftlichen Bestätigung durch die Daniel Grill Unternehmensberatung.
III. Leistungsumfang, Mitwirkungspflicht des Kunden
- Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden im jeweiligen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Daniel Grill Unternehmensberatung im Einzelnen festgelegt.
- Der erste Schritt einer Zusammenarbeit ist die Erstellung einer Trainingsbedarfsanalyse, eine Beratung oder eine Trainervermittlung.
- Eine aufgrund der Trainingsbedarfsanalyse erstellte Trainingskonzeption bildet die Grundlage des Leistungsprogrammes der Daniel Grill Unternehmensberatung.
- Um einen nachhaltigen Erfolg sicherzustellen, ist die Mitwirkung des Kunden erforderlich. Hierzu werden der Daniel Grill Unternehmensberatung alle zur Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung des Auftrages erforderlichen und geeigneten Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt. Diesbezüglich sichert der Auftraggeber/Kunde zu, dass den für die von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
- Sollten Teile des Dienstleistungskonzeptes und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist der Daniel Grill Unternehmensberatung der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
- Der Auftraggeber/Kunde informiert die Daniel Grill Unternehmensberatung vor und während der vereinbarten Maßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Spätestens mit Abschluss des Vertrages ist vom Auftraggeber/Kunde eine Kontaktperson/Ansprechpartner zu benennen.
- Die Daniel Grill Unternehmensberatung erbringt ihre Dienstleistungen durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter/Trainer, wobei es der Daniel Grill Unternehmensberatung überlassen ist, ob die Dienstleistung durch Angestellte oder freie Mitarbeiter erbracht wird. Ein Anspruch des Auftraggebers/Kunden auf Erbringung der vereinbarten Leistung durch eine bestimmte Person besteht nicht.
- Die Leistungen der Daniel Grill Unternehmensberatung werden insbesondere in Form von Seminaren, Workshops, Coachings und Beratungen erbracht.
- Die Daniel Grill Unternehmensberatung trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern sowie sonstigen Dritten, die von der Daniel Grill Unternehmensberatung zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden, wobei deren Auswahl die Daniel Grill Unternehmensberatung ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages trifft.
- Die Auswahl von Seminarhotels/ -orten wird vom Auftraggeber/Kunden in Absprache mit der Daniel Grill Unternehmensberatung
- Die Daniel Grill Unternehmensberatung kann ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anbieten.
- Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse befreien die Daniel Grill Unternehmensberatung im zeitlichen und sachlichen Umfang Ihrer Wirkung von der Leistungsverpflichtung. Die gilt nicht für solche Ereignisse, die durch die Daniel Grill Unternehmensberatung oder ihrer Mitarbeiter/Trainer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. In diesem Fall verpflichtet sich die Daniel Grill Unternehmensberatung binnen einer Frist von 7 Tagen einvernehmlich mit dem Auftraggeber/Kunden einen Ersatztermin zu vereinbaren. Weitere Schadensansprüche des Auftraggebers/Kunden bestehen darüber hinaus nicht.
IV. Vergütung
- Angaben über Kosten vertraglicher Leistungen der Daniel Grill UnternehmensberatungB. in Form von Honorar-, Tages-, Pauschal- und/oder Kostensätzen, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
- Reise- und Aufenthaltskosten/Spesen werden gesondert berechnet.
- Honorare werden zu 1/3 bei Auftragserteilung, zu 1/3 nach Durchführung von 50% der Projektleistung und zu 1/3 bei Beendigung des Trainingsauftrages abgerechnet. Die Daniel Grill Unternehmensberatung behält sich darüber hinaus vor, Teilleistungen jeweils sofort nach ihrer Erbringung abzurechnen.
- Die Rechnungen der Daniel Grill Unternehmensberatung sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzüge zahlbar und werden an den aus dem Auftrag/Vertrag ersichtlichen Auftraggeber/Kunden gerichtet und adressiert.
- Aufrechnungsrechte gegenüber fälligen Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich hierbei um eine unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Gegenforderung handelt.
V. Arbeitsunterlagen, Urheberrecht, Nutzungsrechte
- Werden dem Auftraggeber/Kunden von der Daniel Grill Unternehmensberatung Arbeitsunterlagen für die Teilnehmer von Trainingsleistungen zur Verfügung gestellt, so steht das Urheberrecht sowie eventuelle sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Arbeitsunterlagen und den darin niedergelegten Inhalten ausschließlich der Daniel Grill Unternehmensberatung
- Die Arbeitsunterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt.
- Ein Mitschnitt auf Ton- und/oder Videobändern ist nicht gestattet.
- Jede, auch nur auszugsweise, Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung der dem Auftraggeber/Kunden bzw. dem Teilnehmer überlassenen Arbeitsunterlagen ist nicht gestattet, es sei denn, dass vorab die schriftliche Zustimmung der Daniel Grill Unternehmensberatung eingeholt wird. Ebenso bedarf die Weiterentwicklung der Arbeitsunterlagen für Fortbildungsmaßnahmen oder interne Seminare des Kunden ohne die weitere Beteiligung der Daniel Grill Unternehmensberatung einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
VI. Geheimhaltung, Sicherung und Unabhängigkeit, Datenschutz
- Über die bei der Tätigkeit für den Auftraggeber/Kunden erlangten Erkenntnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wird die Daniel Grill Unternehmensberatung auch über die Dauer eines Vertragsverhältnisses hinaus gegenüber jedermann Stillschweigen bewahren.
- Der Auftraggeber/Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von Mitarbeitern/Trainern der Daniel Grill Unternehmensberatung gefährden könnte. Dies gilt insbesondere auch für Anstellungsangebote und für Angebote, Aufträge für den Auftraggeber/Kunden direkt zu übernehmen.
- Die Daten einer Auftragserteilung werden unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmung von der Daniel Grill Unternehmensberatung
- Die Daniel Grill Unternehmensberatung ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers/Kunden in der Referenzliste zu führen.
- Die Daniel Grill Unternehmensberatung ist berechtigt, die bei Erbringung ihrer Leistung gegenüber dem Auftraggeber/Kunden gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in allgemeiner Form und ohne Nennung des Auftraggebers/Kunden für ihre weitere Geschäftstätigkeit zu verwenden.
VII. Kündigung, Annahmeverzug
- Bei Kündigung einer Leistung durch den Kunden ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes behält sich die Daniel Grill Unternehmensberatung den Anspruch auf volle Vergütung der Honorare vor.
- Wird vor Beginn eines Leistungsprogrammes gekündigt, berechnet die Daniel Grill Unternehmensberatung die für konzeptionelle Vorarbeiten bereits angefallenen Kosten in voller Höhe. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Trainerhonorare sowie weitere Kosten, mit Ausnahme von Spesen und Auslagen, berechnet die Daniel Grill Unternehmensberatung anhand der vereinbarten Sätze unter Anrechung der ersparten Aufwendungen und der Vorteile anderweitig möglicher Verwertung der Arbeitskraft der Mitarbeiter/Trainer mit folgenden Pauschalierungen (Zeitraum zwischen Eingang der schriftlichen Kündigung und Beginn des Leistungsprogrammes/ Prozentsatz der Vergütung, den die Daniel Grill Unternehmensberatung erhält): 21 Tage 100%, 42 Tage 50%.
- Bei Kündigung des Auftraggebers, die schriftlich zu erfolgen hat, aus einem wichtigen Grund, den die Daniel Grill Unternehmensberatung zu vertreten hat, hat die Daniel Grill Unternehmensberatung nur Anspruch auf Honorierung ihrer bis zum Zugang der schriftlichen Kündigung erbrachten Leistungen. Für eventuelle Schadenersatzansprüche des Auftraggebers/Kunden gilt die Ziffer VIII.
- Kündigt die Daniel Grill Unternehmensberatung aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber/Kunde zu vertreten hat so gilt die Ziffer VII 1. entsprechend. Eventuell weitergehende Schadenersatzansprüche der Daniel Grill Unternehmensberatung bleiben vorbehalten.
- Für den Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Kündigung sind deren Eingang per Post oder Telefax bzw. Email beim jeweiligen Vertragspartner maßgeblich.
- Im Falle des Annahmeverzuges des Auftraggebers/Kunden oder der nicht Erfüllung oder des Verzugs bei der erforderlichen Mitwirkung des Auftraggebers/Kunden ist die Daniel Grill Unternehmensberatung zur fristlosen Kündigung des Auftrages berechtigt. Ziffer VII 4. gilt in diesem Fall entsprechend. Unabhängig davon hat die Daniel Grill Unternehmensberatung Anspruch auf Ersatz der ihr dadurch etwa entstehenden Mehraufwendungen. Dies gilt auch dann wenn die Daniel Grill Unternehmensberatung keine Kündigung ausspricht.
VIII. Rücktrittsvorbehalt, zeitliche Verschiebung
- Die Daniel Grill Unternehmensberatung ist berechtigt, das Seminar/die Veranstaltung spätestens 2 Wochen vor Seminar-, Veranstaltungsbeginn abzusagen, sofern sich für die Durchführung des Seminars wesentliche Bedingungen ändern. Bereits bezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche entstehen für den Auftraggeber/Kunden nicht.
- Kann die Daniel Grill Unternehmensberatung eine Leistung nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt erbringen, wird die Daniel Grill Unternehmensberatung mit dem Auftraggeber/Kunden eine neue Terminvereinbarung treffen. Darüber hinausgehende Ansprüche entstehen für den Auftraggeber/Kunden nicht.
IX. Haftung
Ansprüche des Auftraggebers/Kunden oder der Teilnehmer aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Daniel Grill Unternehmensberatung oder deren Mitarbeitern/Trainern vor. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung für Folgeschäden. Generell ist die Haftung der Daniel Grill Unternehmensberatung auf solche unmittelbaren oder mittelbaren Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren.
X. Übertragbarkeit der Rechte
Der Auftraggeber/Kunde kann seine Rechte aus einem mit der Daniel Grill Unternehmensberatung geschlossenen Vertrag nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, dass die Daniel Grill Unternehmensberatung dem schriftlich zustimmt.
XI. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatoresche Klausel
- Gerichtsstand ist Nürnberg
- Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gültige Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand März 2026